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Professionelles Wartungsmanagement für die ortsveränderlichen Elektrogeräte
Wartungsplaner Software von HOPPE macht die Pflichtaufgabe leicht!
In so gut wie jedem Betrieb werden Elektrogeräte bei der täglichen Arbeit genutzt – angefangen bei der Bohrmaschine bis hin zum Computermonitor. Diese Geräte sind tagtäglich unterschiedlichen Umwelteinflüssen wie Schmutz, Staub oder Feuchtigkeit ausgesetzt. Zudem werden sie oftmals im Dauereinsatz genutzt. So läuft auch das hochwertigste Equipment in Gefahr, seine Leistungsfähigkeit zu verlieren.
Durch eine professionelle und kontinuierliche Wartung wird nicht nur die Lebensdauer verlängert; außerdem erfüllt der jeweilige Betrieb auch die gesetzlich vorgeschriebenen Wiederholungsprüfungen nach den aktuellen Vorgaben.
Früher waren die meisten Elektrogeräte nur für den 16-stündigen Dauereinsatz ausgelegt. Mittlerweile sind die Anlagen aber häufig 24 Stunden am Tag im Einsatz. Durch regelmäßige Pflege und Wartung kann ihre Lebensdauer auch weit über die Garantiezeit hinaus genutzt werden. Zu den ortsveränderlichen Elektrogeräten zählen beispielsweise Bohrmaschinen, Akkuschrauber, Staubsauger, Ventilatoren, Kühlgeräte, Waschmaschinen, Computer oder Monitore. Die Liste kann je nach Betrieb endlos weitergeführt werden. Auch die Kaffeemaschine, die Elektrogeräte in der Kantine oder das Radio im Pausenraum gehören dazu. Nicht immer ist gewährleistet, dass alle Elektrogeräte in einem Betrieb von den Mitarbeitern pfleglich behandelt werden – Defekte und Reparaturen sind die Folge.
Vorschriftsmäßige Funktionsprüfung
Mit einer kontinuierlichen Instandhaltung kann man diesem Umstand entgegenwirken. Der Betrieb ist zudem verpflichtet, alle Elektrogeräte, die im Unternehmen verwendet werden, auf ihre Funktion zu prüfen und regelmäßig zu warten. Diese DGUV-Prüfung ( Elektroprüfung ) ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und muss von einer Fachkraft durchgeführt werden. Allerdings zeigt es sich in der Praxis, dass Wartungsintervalle bei den genannten Elektrogeräten nicht immer eingehalten werden.
Das hat verschiedene Gründe: Alle Elektrogeräte, die im europäischen Wirtschaftsraum zum Einsatz kommen, müssen auf dem neuesten Stand der Technik sein. Dazu erhalten sie das CE-Zeichen und die zugehörige Konformitätserklärung. Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist dann der Betreiber für den Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter verantwortlich – was auch den Umgang mit diesen Geräten beinhaltet. Im Betrieb regelt das meist der Geschäftsführer oder ein speziell beauftragter Mitarbeiter, der in der Regel auch die fachmännische Wartung übernimmt. Doch mit der zunehmenden Komplexität sowie neuen Vorschriften steigen auch die Ansprüche an die Mitarbeiter. Oftmals sind auch die Zuständigkeiten nicht klar – die Sachbearbeiter sind mit der Flut an Dokumenten, Fristen und Vorschriften überfordert. Nicht zuletzt werden oft noch handschriftliche Listen, Excel-Tabellen oder eigenentwickelte Datenbanken eingesetzt, mit denen sich Prüfungen aber weder effizient noch rechtssicher dokumentieren lassen.
Der nützliche digitale Begleiter
Eine digitalisierte Wartungsplanung dokumentiert dagegen jede Geräteprüfung, die der Betrieb aufgrund der vorgeschriebenen DGUV-Vorschrift benötigt. Voraussetzung für eine arbeitserleichternde digitale Lösung: Die Software sollte sich nach kurzer Einweisung einfach bedienen lassen, die Funktionen müssen selbsterklärend sein. Außerdem muss die digitale Lösung problemlos auf jedem mobilen Endgerät wie dem Smartphone oder Tablet funktionieren. Ist dies gewährleitet, liegen die Vorteile auf der Hand: Der Prüfer kann bereits bei der Wartung alle Daten einpflegen – Fotos oder Videos inbegriffen. Wenige Klicks reichen aus, um alle Wartungsfristen und -vorschriften zu kontrollieren sowie die benötigten Dokumente zu erstellen und zu archivieren. Prüfgegenstände werden mit den relevanten Daten aufgezeigt, der Anwender kann wichtige Instandhaltungskennzahlen grafisch aufbereiten lassen und diese in verschiedene Formate in- und exportieren. Ein integrierter Kalender erinnert daran, wann die nächste Wartung ansteht.
So lässt sich ein umfassender Prüfbericht erstellen, der dann sämtliche Ergebnisse der Wartung papierlos digital aufzeigt. Darüber hinaus werden die Ergebnisse zentral im System hinterlegt, sodass jederzeit ein Zugriff auf die Informationen erfolgen kann. Diese Wartungsprotokolle sind rechtskonform und dokumentieren die korrekte Instandhaltung.
Auf der sicheren Seite
Das ist besonders relevant, wenn es zum Beispiel zu einem Unfall im Umgang mit einem Elektrogerät kommt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss nachgewiesen werden können, dass die Anlage einwandfrei gewartet wurde. Es versteht sich daher von selbst, dass der Wartungsplaner den Empfehlungen der Berufsgenossenschaften für das Prüffristenmanagement entspricht: Die Softwarelösung muss auf der DIN EN ISO 9001 basieren. Damit erleichtert sie auch die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Ein weiterer Vorteil: Es werden die Anforderungen aus ISO 14001 zum Umweltschutz und OHSAS 18001 in vollem Umfang unterstützt. Da sich gesetzliche Vorschriften im Laufe der Zeit ändern beziehungsweise neue Vorgaben hinzukommen, stellen regelmäßige Updates sicher, dass das Programm immer auf dem neuesten Stand ist.
So können Unternehmen alle gesetzlichen und innerbetrieblichen Pflichten leichter umsetzen. Sicherheitslücken werden abgedeckt und Betriebsprüfungen können sorgenfrei durchgeführt werden. Der Arbeitsaufwand lässt sich mit einem leistungsstarken Software-Tool spürbar minieren. Das gilt auch für laufende Arbeitsprozesse. Kontinuierliche und professionelle Wartungen sorgen dafür, dass Mängel schnell behoben werden können beziehungsweise erst gar nicht entstehen. Auch teure Reparaturen sowie Neuanschaffungen können vermieden werden.
Flexibel und regelgerecht einsetzbar
Ein Wartungsplaner kann als Arbeitssicherheitssoftware in allen Branchen und für alle Betriebsgrößen eingesetzt werden. Im Falle der Wartung von Elektrogeräten muss allerdings eine befähigte Person im Sinne der TRBS 1203 damit betraut sein. Dieser Mitarbeiter sollte mindestens eine elektrotechnische Ausbildung und den Status der Elektrofachkraft innehaben, denn nur so kann der Mitarbeiter auch die vom Gerät ausgehenden Gefahren richtig beurteilen. Und: Es ist komplex, die diversen Prüfvorschriften und -zeiträume sowie die unterschiedlichen Typen von Anlagen und Betriebsmitteln mit anderen Anforderungen an die Wartung zu überblicken. Ein genaues Wissen über die eindeutige Definierung der Prüfungen, welche Teile betroffen sind sowie die Einhaltung der Fristen ist daher unabdingbar. In Verbindung mit einer digitalen Wartungsplanung können Unternehmen auf diese Weise sicher und regelkonform ihrer Wartungspflicht nachkommen.
Fazit
Für alle Elektrogeräte in einem Betrieb – von der Kaffeemaschine bis zur Kabeltrommel – gilt die regelmäßige Wartungspflicht. Instandhaltungen müssen von einem qualifizierten Mitarbeiter mit elektrotechnischer Ausbildung durchgeführt werden. Damit die Wartung sicher und professionell vonstattengeht, bietet sich eine hochwertige Softwarelösung an, die jeden Wartungsschritt dokumentiert und alle gesetzlichen Vorgaben regelkonform umsetzt. So verlängert sich nicht nur die Lebensdauer der Elektrogeräte, sondern die Betriebssicherheit ist gewährleistet.
Weitere Informationen: www.wartungsplaner.de
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Hoppe Unternehmensberatung
Herr Ulrich Hoppe
Seligenstädter Grund 8
63150 Heusenstamm
Deutschlandfon ..: 0610465327
fax ..: 0610467705
web ..: https://www.Wartungsplaner.de
email : info@hoppe-net.deDie Hoppe Unternehmensberatung gehört zu den bekanntesten deutschen Anbietern von Software Wartungsplaner – Instandhaltungssoftware für das Wartungsmanagement und der Inventarisierungssoftware
Hinweis:
Die HOPPE-Inventarsoftware wurde mit den Innovationspreis „Best of IT“ der Initiative Mittelstand ausgezeichnet. Weiterhin wurde die Software mit dem Industriepreis prämiert.
Pressekontakt:
Hoppe Unternehmensberatung
Herr Ulrich Hoppe
Seligenstädter Grund 8
63150 Heusenstammfon ..: 0610465327
email : info@hoppe-net.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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