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Südafrikanisches Verfassungsgericht weist Klagen der Greater-Lonmin-Community ab
Johannesburg, 5. September 2019: Sibanye-Stillwater (Ticker JSE: SGL und NYSE: SBGL – www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=299128 ) freut sich bekannt zu geben, dass der südafrikanische Verfassungsgerichtshof (der „Con Court“) heute über die Anträge auf Berufung und direkten Zugang der Greater Lonmin Community („GLC“) entschieden hat, in denen der GLC versucht hat, den Erwerb von Lonmin Plc („Lonmin“) durch Sibanye-Stillwater im Wesentlichen aufzuheben. Das Con Court wies den Antrag auf Berufung, da er keine vernünftigen Erfolgsaussichten hatte, kostenlos zurück und wies den Antrag auf direkten Zugang zurück, da das GLC keinen Fall vorgebracht hatte, der im Interesse der Justiz ausreichend war, um direkt vom Con Court gehört werden zu können.
Die Entscheidung des Con Court hat zur Folge, dass das Urteil des Competition Appeal Court (das im Wesentlichen das Urteil des Competition Tribunal bestätigt hat) in Kraft bleibt. Damit sind nun alle Verfahren beendet.
CEO, Neal Froneman, kommentierte das positive Con Court Urteil wie folgt: „Wir sind sehr erfreut über das heutige Urteil des Gerichtshofs, das unsere Auffassung unterstützt, dass die Klagen des GLC zuvor vom Wettbewerbsberufungsgericht und dem Wettbewerbsgericht ordnungsgemäß behandelt worden sind und leichtfertig waren. Es ist bedauerlich, dass bestimmte Interessengruppen anscheinend nicht in der Lage sind, die Notlage, in der sich die Lonmin-Operationen befanden, zu erkennen und, anstatt mit uns zusammenzuarbeiten, weiterhin falsche und teure rechtliche Alternativen zu verfolgen. Wir sind sensibel für die Bedürfnisse unserer Gemeinden und setzen uns weiterhin für ein kontinuierliches Engagement und die Einhaltung der Verpflichtungen von Lonmin im Rahmen des Sozial- und Arbeitsplanes ein, die unter den vom Wettbewerbsgericht festgelegten und vom Berufungsgericht bekräftigten Bedingungen festgehalten wurden.“
Enden.
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Die Informationen in dieser Mitteilung können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der „Safe Harbor“-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen, einschließlich unter anderem derjenigen, die sich auf die Finanzlage, die Geschäftsstrategien, die Pläne und die Ziele des Managements für zukünftige Geschäftstätigkeiten von Sibanye Gold Limited (Handel als Sibanye-Stillwater) („Sibanye-Stillwater“ oder der „Gruppe“) beziehen, sind notwendigerweise Schätzungen, die das beste Urteil des oberen Managements und der Direktoren von Sibanye-Stillwater widerspiegeln.
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Zu den wichtigen Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften von Sibanye-Stillwater wesentlich von denen in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden, gehören unter anderem unsere zukünftigen Geschäftsaussichten, unsere Finanzlage, unsere Verschuldungssituation und unsere Fähigkeit, den Verschuldungsgrad zu reduzieren, unsere geschäftlichen, politischen und sozialen Bedingungen in Großbritannien, Südafrika, Simbabwe und anderswo, Pläne und Ziele des Managements für zukünftige Operationen, unsere Fähigkeit, die Vorteile von Streaming-Vereinbarungen oder Pipeline-Finanzierungen zu nutzen, unsere Fähigkeit, unsere Anleiheinstrumente (High Yield Bonds und Convertible Bonds) zu bedienen; Änderungen der Annahmen, die der Schätzung der aktuellen Mineralreserven und -ressourcen von Sibanye-Stillwater zugrunde liegen; die Fähigkeit, erwartete Effizienzsteigerungen und andere Kosteneinsparungen im Zusammenhang mit früheren, laufenden und zukünftigen Akquisitionen sowie bei bestehenden Betrieben zu erzielen; unsere Fähigkeit, eine stabile Produktion im Rahmen des Blitz-Projekts zu erreichen; der Erfolg der Geschäftsstrategie von Sibanye-Stillwater; Explorations- und Entwicklungsaktivitäten; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, die Anforderungen an einen nachhaltigen Betrieb zu erfüllen; Änderungen des Marktpreises für Gold, PGM und/oder Uran; das Auftreten von Gefahren im Zusammenhang mit unterirdischem und oberirdischem Gold, PGMs und Uranbergbau; das Auftreten von Arbeitsunterbrechungen und Arbeitskampfmaßnahmen; die Verfügbarkeit, die Bedingungen und der Einsatz von Kapital oder Krediten; Änderungen der einschlägigen staatlichen Vorschriften, insbesondere der Umwelt-, Steuer-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und der neuen Rechtsvorschriften, die Wasser, Bergbau, Mineralrechte und Unternehmenseigentum betreffen, einschließlich aller Interpretationen davon, die Gegenstand von Streitigkeiten sein können; das Ergebnis und die Folgen etwaiger oder anhängiger Gerichts- oder Regulierungsverfahren oder anderer Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsfragen; Stromunterbrechungen, Beschränkungen und Kostensteigerungen; Engpässe in der Lieferkette und Preissteigerungen bei Produktionsmitteln; Wechselkursschwankungen, Währungsabwertungen, Inflation und andere makroökonomische geldpolitische Maßnahmen; das Auftreten vorübergehender Stillstände von Minen aufgrund von Sicherheitsvorfällen und ungeplanter Instandhaltung; die Fähigkeit, leitende Angestellte oder ausreichende technisch qualifizierte Mitarbeiter einzustellen und zu halten, sowie ihre Fähigkeit, eine ausreichende Vertretung historisch benachteiligter Südafrikaner in Führungspositionen zu erreichen; Versagen der Informationstechnologie- und Kommunikationssysteme; die Angemessenheit des Versicherungsschutzes; alle sozialen Unruhen, Krankheiten oder Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachte Katastrophen in informellen Siedlungen in der Nähe einiger der Operationen von Sibanye-Stillwater; und die Auswirkungen von HIV, Tuberkulose und anderen ansteckenden Krankheiten.
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